Wie geht das?
3. Wer führt die Arbeitsplatzevaluierung durch?
Verantwortlich für die Durchführung der Arbeitsplatzevaluierung ist die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber. Diese/r kann jedoch die Durchführung dieser Aufgabe an fachkundige Personen delegieren, die Verantwortung bleibt aber bei der Arbeitgeberin/ dem Arbeitgeber.
In jedem Fall sind bei der Arbeitsplatzevaluierung zu beteiligen:
- Sicherheitsfachkraft (SFK)
- Arbeitsmediziner/in (AM)
- Betriebsrat/Betriebsrätin (BR)
- Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) (wenn vom BR delegiert oder wenn kein/e Betriebsrätin/kein Betriebsrat vorhanden ist) und
- alle Arbeitnehmer (wenn weder BR oder SVP vorhanden ist)