Wie geht das?
2. Wie geht das genau?
Die Arbeitsplatzevaluierung ist nach § 4 ASchG ein Prozess, der in vier Schritten abläuft:
- Gefahrenermittlung:
Durch Begehungen, Befragungen, Abarbeiten von Checklisten (ua) erheben, wo Gefahren (Gefährdungen oder Belastungen) bestehen, gegen die in Folge Maßnahmen zu setzen sind. - Risikobeurteilung:
Jede festgestellte Gefahr muss anhand er Risikofaktoren „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „mögliches Schadenausmaß“ beurteilt werden. - Maßnahmenfestlegung:
Auf Grundlage des § 7 ASchG („STOP-Prinzip) sind Maßnahmen festzulegen - Dokumentation:
Anhand der Vorgaben der Dokumentationsverordnung (DOK-VO) sind die Ergebnisse der Evaluierung zu dokumentieren.