Richtiger Umgang mit Asbest
Warum "Spezielle Evaluierung Asbest"?
Asbesthaltiger Staub ist als krebserzeugend einzustufen. Der Umgang mit asbesthaltigen Materialien ist im Abschnitt 4 „Sonderbestimmungen für Asbest“ der GKV (Grenzwerteverordnung) geregelt.
Diese gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind auf der Asbesthomepage der Arbeitsinspektion angeführt.
Da Arbeiten mit Asbest mit zu erwartender Exposition von mehr als 15.000 Fasern/m³ aufgrund der notwendigen technischen Maßnahmen den Spezialfirmen mit dem zugehörigen „know how“ vorbehalten sind, werden nachstehend Unterlagen und Handlungsanleitungen zur praktischen Umsetzung für Arbeiten mit geringfügiger Belastung (< 15.000 Fasern/m³) bereitgestellt.
Unterlagen der AUVA (für alle Einsatzbereiche)
Die wichtigsten Informationen zum Thema Asbest sind im Merkblatt M.plus 267 Richtiger Umgang mit Asbest zusammengefasst.
Die für die Unterweisung relevanten Punkte findet man im Merkblatt M.plus 267.1 Information und Unterweisung bei Asbestexposition
Weitere Praxisunterlagen der AUVA
Folgende Dokumente wurden in Anlehnung an das Merkblatt M.plus 267 erarbeitet. Die Nummerierung entspricht den Abschnitten im Merkblatt.
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6.1 Arbeitsplan unter 15000 Fasern § 23 GKVPDF, 88,5 KB
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7.1 Verfahrensbeschreibung Formstücke aus AsbestzementPDF, 88,2 KB
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7.2 Verfahrensbeschreibung stark gebundene Boden- und WandbelägePDF, 89,0 KB
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7.3 Verfahrensbeschreibung Flachdichtungen und StopfbuchsenpackungenPDF, 87,3 KB
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7.4 Verfahrensbeschreibung Glove-Bag VerfahrenPDF, 89,1 KB
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7.5 Verfahrensbeschreibung Abbruch von Dächern und FassadenPDF, 75,7 KB
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Arbeitnehmerverzeichnis nach § 47 ASchGPDF, 100,8 KB
Standardisierte Verfahren nach DGUV-Information 201-012
Der Letztstand der DGUV 201-012 „Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ (ehemalige BGI 664) ist mit den aktuellen Ergänzungen auf folgender Seite abrufbar:
Standardisierte Verfahren können auch in Österreich als „Stand der Technik“ sinngemäß angewandt werden.
Die in den Verfahren festgelegten organisatorischen Maßnahmen sind jedoch nach den österreichischen Vorschriften zu gestalten.
Dies ist durch Ausfüllen und Anwenden des „Arbeitsplanes nach § 23 GKV“ gewährleistet.
Unterlagen der WKO (nur für Dach und Fassadenabbruch)
Sicherheits-Infos für Dachdecker und Fassadenbauer zum Umgang mit Asbestzementplatten.

Unterlagen der Arbeitsinspektion (allgemeine Information)
Asbestnachsorge BBRZ
Für die Beratung von Menschen mit ehemaliger beruflicher Asbestexposition wurde das AUVA-Asbestnachsorgeprogramm ins Leben gerufen, das österreichweit vom BBRZ (berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum) umgesetzt.

Kontakte
AUVA-Hauptstelle Wien Prävention |
DI Ernest |
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AUVAsicher St. Pölten |
Ing. Karl |
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Unfallverhütungsdienst St. Pölten |
Dr. Kristina |
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ÖSBS (Österreichische Staub- |
DI Dr. Andreas |
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AUVA-Hauptstelle Wien Prävention |
Dr. Gerhard |
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AUVAsicher Abteilungsleiter |
Ing. Walter |